Hinweis Verbriefungskosten
Die angegebenen Verbriefungskosten beinhalten bei Urkunden mit Layout (Schmuckurkunden):
- Pflichttextdruck auf Wunschurkundenrohling
 - Rückwandverstärkte Versandtasche
 - Portokosten für Postversand als Einschreiben
 
Bei Urkunden ohne Layout (Standardurkunden):
- Pflichttextdruck auf klassischem Büropapier
 - dreifach gefalzt
 - Portokosten für einfachen Postversand
 
Virtuelle Bestandsdokumentationen verursachen keine Kosten.
Anmerkungen:
Verbriefungskosten entstehen nur, wenn der Aktionär eine Verbriefung von Sammel- oder Teilbeständen beantragt 
oder Teilbestände veräußert wurden und für die Restbestände eine Neuverbriefung beantragt wird.