Hinweis Verbriefungskosten

Die angegebenen Verbriefungskosten beinhalten bei Urkunden mit Layout (Schmuckurkunden):


Bei Urkunden ohne Layout (Standardurkunden):



Virtuelle Bestandsdokumentationen verursachen keine Kosten.


Anmerkungen:

Verbriefungskosten entstehen nur, wenn der Aktionär eine Verbriefung von Sammel- oder Teilbeständen beantragt oder Teilbestände veräußert wurden und für die Restbestände eine Neuverbriefung beantragt wird.

 


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