Hinweis Verbriefungskosten
Die angegebenen Verbriefungskosten beinhalten bei Urkunden mit Layout (Schmuckurkunden):
- Pflichttextdruck auf Wunschurkundenrohling
- Rückwandverstärkte Versandtasche
- Portokosten für Postversand als Einschreiben
Bei Urkunden ohne Layout (Standardurkunden):
- Pflichttextdruck auf klassischem Büropapier
- dreifach gefalzt
- Portokosten für einfachen Postversand
Virtuelle Bestandsdokumentationen verursachen keine Kosten.
Anmerkungen:
Verbriefungskosten entstehen nur, wenn der Aktionär eine Verbriefung von Sammel- oder Teilbeständen beantragt
oder Teilbestände veräußert wurden und für die Restbestände eine Neuverbriefung beantragt wird.